caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-tuerkei

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-tuerkei [26.07.2017 16:03] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahecaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-tuerkei [26.07.2017 17:29] (aktuell) – [Dokumente] Thomas Krahe
Zeile 11: Zeile 11:
 ====== Türkei - Ankara, Istanbul, Izmir ====== ====== Türkei - Ankara, Istanbul, Izmir ======
 Nationen: SYR, \\ Nationen: SYR, \\
-Stand: 07.06.16+Stand: 25.07.17
  
 === Postanschrift === === Postanschrift ===
-Botschaft Ankara: \\ Visastelle: Paris Caddesi 29\\ Kavaklıdere \\ 06540 Ankara \\ Telefon: 0090 312 4555 100 Fax0090 312 4555336, [[info@ankara.diplo.de|E-Mail]] : info@ankara.diplo.de \\+__Botschaft Ankara:__ \\ 
 +Paris Caddesi 29 \\ 
 +Kavaklıdere\\ 
 +06540 Ankara \\ 
 +Visastelle Fax: +90-312-4555-336 und +49-228-17-67141, \\ 
 +Telefon: +90-312-4555-100 \\ 
 +[[visa@anka.auswaertiges-amt.de|E-Mail]] :visa@anka.auswaertiges-amt.de \\ 
 +[[syrien-visa@anka.auswaertiges-amt.de|E-Mail]] :syrien-visa@anka.auswaertiges-amt.de \\
  
-Generalkonsulat Istanbul: \\ Deutsches Generalkonsulat Istanbul \\ Postadresse: PK 6 +__Generalkonsulat Istanbul:__ \\ 
-34431 Beyoğlu İstanbul \\ Visastelle: 0090 212 2452624, [[info@istanbul.diplo.de|E-Mail]] : info@istanbul.diplo.de \\+Deutsches Generalkonsulat Istanbul \\ 
 +İnönü Caddesi 10 \\ 
 +34437 Gümüşsuyu – İstanbul \\ 
 +PK 34431 Beyoğlu – İstanbul \\ 
 +Visastelle Fax+49-30-1817-6-7078 (nur nationale Visa)+49-30-1817-6-7079 (nur syrische Staatsangehörige) 
 +Telefon:+90-212-3346-167 (Mo–Do 09:00–15:00 Uhr Fr 09:00–13:00 Uhr für __alle Antragsteller__) \\ 
 +Telefon:+90-212-3346-175 (Mo–Fr von 09:00–12:00 Uhr für __syrische Antragsteller__) \\ 
 +[[visa@ista.diplo.de|E-Mail]] : visa@ista.diplo.de \\ 
 +[[visa-syrien@ista.diplo.de|E-Mail]] : visa-syrien@ista.diplo.de \\
  
- +__Generalkonsulat Izmir:__ \\ 
-Generalkonsulat Izmir: Postadresse Deutsches Generalkonsulat Izmir \\+Deutsches Generalkonsulat Izmir \\
 Havuzbaşı Sok. No. 1 \\ Havuzbaşı Sok. No. 1 \\
-TR-35330 Balçova - İzmir \\  +35330 Balçova-İzmir \\ 
- Visastelle: +90 - (0) 232 - 463 95 53, Allgemeine [[https://tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/04-botschaft/02-botschafter-und-die-einzelnen-referate/03-kontaktformular/0-Kontakt.html?verteiler=4245394|Anfragen]] [[https://tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/04-botschaft/02-botschafter-und-die-einzelnen-referate/03-kontaktformular/0-Kontakt.html?verteiler=4245446|Visaanfragen]]+Visastelle Fax: +90-232-4637-990 \\ 
 +Visastelle Fax: +49-30-5000-67080 \\ 
 + [[visa@izmi.auswaertiges-amt.de|E-Mail]] : visa@izmi.auswaertiges-amt.de \\ 
 + [[syrien-visa@izmi.auswaertiges-amt.de|E-Mail]] : syrien-visa@izmi.auswaertiges-amt.de \\ 
 + 
 +Webseite: [[http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/02-visa/0-visaangelegenheiten.html|Visaagelegenheiten deutsche Vertretungen Türkei]] 
 + 
 + 
 + 
 + 
  
 === News === === News ===
Zeile 31: Zeile 56:
  
 === Dokumente === === Dokumente ===
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng.pdf|2.6.1-a_DOK_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng|}}  (englisch) +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng}} Englisch 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_iomfamilienuntersttzungsprogrammara.pdf|2.6.1-a_DOK_iomfamilienuntersttzungsprogrammara}} (arabisch) +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara}} Arabisch 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_legalisation-syr_merkblatt_deutsch.pdf|2.6.1-a_DOK_Legalisation-SYR_Merkblatt_deutsch}} +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_sud-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf|fn_sud-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg}} 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_legalisation-syrischer_urkunden_hinweise.pdf|2.6.1-a_DOK_Legalisation-syrischer_Urkunden_Hinweise}} <fc #ff0000>auch in Arabisch verfügbar</fc> +  * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Januar 2016 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_merkblatt-syrischer-familiennachzug-tuerkei-arabisch.pdf|2.6.1a_DOK_Merkblatt-syrischer-Familiennachzug-Türkei-arabisch}} +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Mai 2016 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_merkblatt-syrischer-familiennachzug-tuerkei-deutsch.pdf|2.6.1-a_DOK_Merkblatt-syrischer-Familiennachzug-Türkei-deutsch}} +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tuer.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tue}} 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_unterlagen-auslandsvertretungen-tuerkei.pdf|2.6.1-a_DOK_Unterlagen-Auslandsvertretungen-Türkei}}+  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt-familiennachzug SYR_de}} SYR in Deutsch Stand März 2017 
 +  * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_ara.pdf|fn_tuer-merkblatt-familiennachzug SYR_ara}} SYR in Arabisch Stand März 2017 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-ehegattennachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt ehegattennachzug_de}} alle ausser SYR Stand Juni 2017 
 +  * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_tuer-kindernachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt kindernachzug_de.pdf}} alle ausser SYR Stand April 2016 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis-paesse-syr.pdf|fn_tuer-hinweis-paesse-syr}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen.pdf|fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen}} Stand 03/2017 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen_ara.pdf|fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen_ara}} Stand 03/2017 
 + 
  
  
 === Terminvergabe === === Terminvergabe ===
-[[https://idata.com.tr/de/de]]+[[https://idata.com.tr/de/de|iDATA Informationen zu Terminvergabe und Unterlagen]] evtl Sprache oben rechts einstellen, dann unten Mitte auf "Nationsale Visum 
  
-Nationale Visa (für Zeiträume von mehr als 90 Tage)+__für alle Nationen ausser SYR__
  
-Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte einen Termin über unser Call Center unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). \\+Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte innerhalb der Türkei einen Termin über das Call Center von iDATA unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). Sie erreichen iDATA aus dem Ausland unter 0090 212 970 8493. \\  Das Call Center ist montags bis freitags von 08:00-12:30 und 13:30 bis 18:00 Uhr erreichbar.
  
- Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren. \\+Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren. \\
  
 Zahlungsmöglichkeiten für Nationale Visa Termine: Zahlungsmöglichkeiten für Nationale Visa Termine:
- Während des Gesprächs mit dem iDATA Call Center (0850 460 8493) per Kreditkarte +Während des Gesprächs mit dem iDATA Call Center (0850 460 8493) per Kreditkarte 
- Banküberweisung (melden Sie sich bitte 1 Werktag nach der Überweisung im Call Center) +Banküberweisung (melden Sie sich bitte 1 Werktag nach der Überweisung im Call Center) 
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag am vereinbarten Termintag mit vollständigen Unterlagen bei der jeweiligen Auslandsvertretung. Die Visumgebühr wird erst in der Visastelle der jeweiligen Auslandsvertretung erhoben, nicht bei iDATA. \\+Bitte stellen Sie Ihren Antrag am vereinbarten Termintag mit vollständigen Unterlagen bei der jeweiligen Auslandsvertretung. Die Visumgebühr wird erst in der Visastelle der jeweiligen Auslandsvertretung erhoben, nicht bei iDATA. \\
  
 Inlandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen: \\ Inlandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen: \\
Zeile 71: Zeile 105:
 •Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€) \\ •Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€) \\
  
-Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; Vor-Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsdatum sollten bitte richtig angegeben werden. Andernfalls kann es sein, dass die Überweisung bei iDATA nicht eingeht.+Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; Vor-Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsdatum sollten bitte richtig angegeben werden. Andernfalls kann es sein, dass die Überweisung bei iDATA nicht eingeht. \\
  
 +Sollten Sie den Service von iDATA mit der telefonischen Terminvergabe nicht nutzen wollen, so können Sie auch kostenlos am Eingang der Visastelle in Ankara dienstags von 08:00 bis 09:00 Uhr  einen  Termin  erhalten.  In  Istanbul  erhalten  Antragsteller  mittwochs  zwischen 13:00 und 14:00 Uhr direkt in der Visastelle, Inönü Caddesi Nr. 10. Termine. In Izmir mittwochs zwischen 15:00 und 16:00 Uhr direkt in der Visastelle, Havuzbaşı Sok. Nr. 1. Hierfür muss jeder Antragsteller selbst mit seinem Pass (nicht Personalausweis) erscheinen. Diese Termine liegen zeitlich nicht vor den Terminen, die iDATA vergibt. 
  
 +__Terminvereinbarung SYR__
  
 +Termine zu einer Familienzusammenführung können unter [[https://nationalvisagermany.idata.com.tr|Online Terminvergabe für SYR]] (Seite funktioniert manchmal nicht) mit der Auswahl „per Kreditkarte“ oder „per Inlandsüberweisung“ gebucht und bezahlt werden. \\
  
 +Bankdaten für Inlandsüberweisungen:  \\
 +•Bankname: Yapi Kredi Bank  \\
 +•Empfänger: iDATA Dan. Ve Hizmet A.Ş  \\
 +•Iban: TR-6100 0670 1000 0000 9064 3075  \\
 +•Swıft Code: YAPITRIS  \\
 +•Betrag pro Person: 7,80 EURO  \\
  
 +Hinweis: Die Gebühr in TL ändert sich aufgrund der Schwankungen des Wechselkurses. Das Buchungssystem zeigt Ihnen den tagesaktuellen Preis in Türkischen Lira an. \\
 +Die Möglichkeit der Bezahlung per Auslandsüberweisung wird ab dem 01.03.2017 für syrische Antragsteller eingestellt. Auslandsüberweisungen, die vor dem 01.03.2017 vorgenommen wurden, können noch für eine Terminbuchung verwendet werden. Gehen Sie dafür wie in der Buchungsmaske unter nationalvisagermany.idata.com.tr beschrieben vor. \\
 + Wir bitten um Verständnis, dass die Zuordnung Ihrer Zahlung in Einzelfällen deutlich länger als eine Woche dauern kann. Alle Auslandsüberweisungen, die nach dem 01.03.2017 vorgenommen wurden, können nicht mehr für eine Terminbuchung verwendet werden.  \\
 + In diesen Fällen wird der Überweisungsbetrag zurückerstattet. Auch hierfür nutzen Sie bitte das Hilfsformular in der Buchungsmaske und treffen Sie dort die Auswahl „Rückzahlungen“. Für eine erfolgreiche Rückerstattung fügen Sie bitte einen Scan des Überweisungsbelegs bei und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung inklusive IBAN-Nummer an.  \\
  
-Familienzusammenführungen der Syrischer Staatsbürger+Hinweis: Die Möglichkeit der Online-Termin-Buchung besteht nur für Visa für den Familiennachzug syrischer Staatsangehöriger. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte unverändert die Möglichkeit der Terminvereinbarung über das Call-Center von iDATA unter der türkeiweiten Telefonnummer (0850 460 8493). \\
  
-Termine zu einer Familienzusammenführung können unter nationalvisagermany.idata.com.tr mit der Auswahl „per Kreditkarte“ oder „per Inlandsüberweisung“ gebucht und bezahlt werden. 
  
-Bankdaten für Inlandsüberweisungen: +=== Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) ===
-•Bankname: Yapi Kredi Bank +
-•Empfänger: iDATA Dan. Ve Hizmet A.Ş +
-•Iban: TR-6100 0670 1000 0000 9064 3075 +
-•Swıft Code: YAPITRIS +
-•Betrag pro Person: 7,80 EURO+
  
-Hinweis: Die Gebühr in TL ändert sich aufgrund der Schwankungen des Wechselkurses. Das Buchungssystem zeigt Ihnen den tagesaktuellen Preis in Türkischen Lira an +**__alle Nationalitäten ausser SYR__**
- Die Möglichkeit der Bezahlung per Auslandsüberweisung wird ab dem 01.03.2017 eingestellt. Auslandsüberweisungen, die vor dem 01.03.2017 vorgenommen wurden, können noch für eine Terminbuchung verwendet werden. Gehen Sie dafür wie in der Buchungsmaske unter nationalvisagermany.idata.com.tr beschrieben vor. +
- Wir bitten um Verständnis, dass die Zuordnung Ihrer Zahlung in Einzelfällen deutlich länger als eine Woche dauern kann. Alle Auslandsüberweisungen, die nach dem 01.03.2017 vorgenommen wurden, können nicht mehr für eine Terminbuchung verwendet werden. +
- In diesen Fällen wird der Überweisungsbetrag zurückerstattet. Auch hierfür nutzen Sie bitte das Hilfsformular in der Buchungsmaske und treffen Sie dort die Auswahl „Rückzahlungen“. Für eine erfolgreiche Rückerstattung fügen Sie bitte einen Scan des Überweisungsbelegs bei und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung inklusive IBAN-Nummer an.+
  
 +__Ehegattennachzug__
  
-HinweisDie Möglichkeit der Online-Termin-Buchung besteht nur Visa für den Familiennachzug syrischer Staatsangehöriger. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte unverändert die Möglichkeit der Terminvereinbarung über das Call-Center unter der Telefonnummer (0850 460 8493).+   * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare  
 +   * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz 
 +   * Gültiger Reisepass  
 +   * 2 Passfotos  
 +   * Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner  
 +         * Bei Eheschließung mit 17 JahrenSchriftliche Zustimmung der Eltern mit deutscher Übersetzung  
 +         * Bei Eheschließung mit 16 Jahren: Gerichtsurteil über die Erlaubnis der Eheschließung mit deutscher Übersetzung  
 +   * Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. 
 +  * Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk und deren Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich mit deutscher Übersetzung / Sterbeurkunden (sofern zutreffend) 
 +  * Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland 
 +  * Bei deutschem Ehepartner:  
 +        * Kopie von Reisepass oder Personalausweis 
 +        * Falls der Ehepartner vorher nie türkischer Staatsangehöriger war: Deutsche Geburtsurkunde  
 +  * Bei ausländischem Ehepartner in Deutschland: 
 +        * Kopie des Passes  
 +        * Kopie des Aufenthaltstitels 
  
-=== Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === +Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die oben aufgeführten Unterlagen benötigtWenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen sowie deren deutsche Übersetzung anfordern. \\ 
-<WRAP center round info 100%> +Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Visastelle vor Ablauf von drei Monaten nach vollständigem Vorliegen der Antragsunterlagen keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens machen kann. \\ 
-07.06.16 „Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt Familienangehörige von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. \\ +Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch. \\ 
-\\ +Für die Wahrung von Lebenspartnerschaften gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend.
-In Kürze wird IOM zu diesem Zweck Zentren in Istanbul, Gaziantep und Beirut eröffnenWir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchenDurch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.“ \\ +
-\\ +
-Hier die Links zu dieser Information auf den Botschaftsseiten: \\+
  
-http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/02-visa/08-visa-fuer-syrien/iom-familienunterstuetzungsprogramm-juni-2016.html +__Kindernachzug__ 
-[[info.fap.lb@iom.int|E-Mail]] : info.fap.lb@iom.int+ 
 +  * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare  
 +  * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz  
 +  * Gültiger Reisepass  
 +  * 2 Passfotos  
 +  * Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“)  
 +  * Auszug  aus  dem  Personenstandsregister  („Tam  Tekmil  Vukuatlı  Nüfus  Kayıt  Örneği“) beider Elternteile (auch wenn die deutschen Eltern vorher die türkische Staatsangehörigkeit hatten). __Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.__  
 +  * __Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden__Scheidungsurteil oder anderweitige gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht  
 +  * __Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt__: Notariell beurkundete Einverständniserklärung  dieses  Elternteils  zum  dauerhaften  Aufenthalt  des  Kindes  in Deutschland oder entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle jeweils mit deutscher Übersetzung  
 +  * Aktuelle Meldebescheinigung („İkametgah İlmuhaberi“) des in der Türkei lebenden Elternteils  
 +  * Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils  
 +  * Vollmacht des Sorgeberechtigten, falls dieser bei der Antragstellung nicht persönlich erscheint, mit deutscher Übersetzung  
 +  * __Kinder zwischen dem 16und 18Lebensjahr, die ihren Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit ihren Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegen möchten__: Hier kann die Visastelle unter Umständen einen Nachweis verlangen, dass die deutsche Sprache beherrscht wird (mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens - www.europaeischer-referenzrahmen.de).  
 + 
 +Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Visastelle vor Ablauf von drei Monaten nach vollständigem  Vorliegen  der  Antragsunterlagen  keine  Auskünfte  zum  Stand  des  Verfahrens machen kann. \\ 
 +Umfassende  Informationen  zum  Leben  in  Deutschland  finden  Sie  unter  www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch.  
 + 
 + 
 +**__Unterlagen nur für SYR__** 
 + 
 +<WRAP center round info 100%> 
 +07/2017 Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach DeutschlandAb sofort wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt habenZiel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden könnenIOM hat zu diesem Zweck Zentren in Istanbul, Gaziantep und Beirut eröffnetDie Eröffnung eines Zentrums in Erbil ist in Planung. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.
 </WRAP> </WRAP>
  
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng}} Englisch   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng}} Englisch
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara}} Arabisch   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara}} Arabisch
- 
  
 <fc #ff0000>**ACHTUNG**: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.</fc> <fc #ff0000>**ACHTUNG**: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.</fc>
- 
   * {{ :caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de}} \\   * {{ :caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de}} \\
-  * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de}} \\ +  * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de}}  
-=== Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) ===+ 
 +__Nachzug von Ehegatten und ledigen minderjährigen Kinder__
  
 Folgende Unterlagen sind im Original und 2 Kopien vorzulegen: Folgende Unterlagen sind im Original und 2 Kopien vorzulegen:
  
   * 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare. Bitte füllen Sie das Antragsformular auf https://fap.diplo.de aus und legen Sie einen Ausdruck bei der Vorsprache am Schalter vor. Alternativ können Sie das verkürzte Antragsformular IB 92 nutzen.    * 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare. Bitte füllen Sie das Antragsformular auf https://fap.diplo.de aus und legen Sie einen Ausdruck bei der Vorsprache am Schalter vor. Alternativ können Sie das verkürzte Antragsformular IB 92 nutzen. 
-  * Gültiger Reisepass (unterschrieben oder mit Fingerabdruck) Bitte beachten Sie, dass Pässe, die nach dem 01.01.2015 in den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib ausgestellt oder verlängert wurden, nicht mehr akzeptiert werden können. In diesem Fall müssen Sie einen neuen, von einer syrischen Passbehörde an einem anderen Ort ausgestellten Pass beschaffen und vorlegen. +  * Gültiger Reisepass (unterschrieben oder mit Fingerabdruck) Bitte beachten Sie, dass Pässe, die nach dem 01.01.2015 in den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib ausgestellt oder verlängert wurden, nicht mehr akzeptiert werden können. In diesem Fall müssen Sie einen neuen, von einer syrischen Passbehörde an einem anderen Ort ausgestellten Pass beschaffen und vorlegen. {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis-paesse-syr.pdf|fn_tuer-hinweis-paesse-syr}}
   * 3 biometrische Passfotos 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke)   * 3 biometrische Passfotos 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke)
   * Visumgebühr (60 Euro, für Kinder bis 18 Jahren 30 Euro), bar und passend in Euro   * Visumgebühr (60 Euro, für Kinder bis 18 Jahren 30 Euro), bar und passend in Euro
Zeile 133: Zeile 204:
   *  Auszug aus dem Familienregister (vorlegalisiert/gesiegelt vom syrischen Außenministerium). Nicht vorlegalisierte Familienregisterauszüge können nicht akzeptiert werden. Familienregisterauszüge, die auf Grundlage des Familienbuchs bzw. der Familienkarte ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie elektronisch ausgestellte Dokumente vor.   *  Auszug aus dem Familienregister (vorlegalisiert/gesiegelt vom syrischen Außenministerium). Nicht vorlegalisierte Familienregisterauszüge können nicht akzeptiert werden. Familienregisterauszüge, die auf Grundlage des Familienbuchs bzw. der Familienkarte ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie elektronisch ausgestellte Dokumente vor.
   * Nach Möglichkeit weitere Personenstandsnachweise, z.B. Heiratsurkunde, Ehevertrag, Spe-zialvollmacht bei Stellvertreterehen, Zustimmung der Eltern bei Eheschließung unter 18 Jahren). ´\\ **Bitte beachten Sie**: Dokumente aus den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie Dokumente vor, die vom Zentralregister in Damaskus ausgestellt wurden.   * Nach Möglichkeit weitere Personenstandsnachweise, z.B. Heiratsurkunde, Ehevertrag, Spe-zialvollmacht bei Stellvertreterehen, Zustimmung der Eltern bei Eheschließung unter 18 Jahren). ´\\ **Bitte beachten Sie**: Dokumente aus den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie Dokumente vor, die vom Zentralregister in Damaskus ausgestellt wurden.
-  * Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabancı Tanıtma Belgesi“), erhältlich bei der türkischen Be-hörde „Yabancılar Şubesi“ +  * Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabancı Tanıtma Belgesi“), erhältlich bei der türkischen Behörde „Yabancılar Şubesi“
-=== Ehegattennachzug === +
-   * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare \\ +
-   * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz \\ +
-   * Gültiger Reisepass \\ +
-   * 2 Passfotos \\ +
-   * Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner \\ +
-- Bei Eheschließung mit 17 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Eltern mit deutscher Übersetzung \\ +
-- Bei Eheschließung mit 16 Jahren: Gerichtsurteil über die Erlaubnis der Eheschließung mit deutscher Übersetzung \\ +
-  * Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. \\ +
-  * Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk und deren Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich mit deutscher Übersetzung / Sterbeurkunden (sofern zutreffend) \\ +
-  * Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland +
-  * Bei deutschem Ehepartner: \\ +
-- Kopie von Reisepass oder Personalausweis +
-- Falls der Ehepartner vorher nie türkischer Staatsangehöriger war: Deutsche Geburtsurkunde Bei ausländischem Ehepartner in Deutschland: +
-- Kopie des Passes \\ +
-- Kopie des Aufenthaltstitels \\ +
-  * Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (www.europaeischer-referenzrahmen.de). Das Sprachniveau A1 umfasst alle vier Sprachfertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben). Es ist Ihnen überlassen, wie und wo Sie die Sprachkenntnisse erwerben. Das A1-Sprachzertifikat muss aber von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei derzeit nur das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Vorlage eines Sprachzertifikats der oben genannten Anbieter führt nicht automatisch zu einer Bejahung des Sprachnachweises im Visumverfahren. \\ +
-  * In folgenden Ausnahmefällen benötigen Sie kein A1-Sprachzertifikat: +
-- Wenn Ihre Deutschkenntnisse offenkundig sind, d.h. bei Antragstellung in der Visastelle auf Anhieb ersichtlich sind. +
-- Wenn Sie neben dem Zuzug zu Ihrem Ehegatten auch als personensorgeberechtigter Elternteil zu Ihrem minderjährigen deutschen Kind nachziehen, gelten für Sie die Regelungen des Nachzugs zum Kind und Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden. \\ +
-- Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt eine „Blaue Karte EU“ \\ +
-- Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt einen Aufenthaltstitel nach § 19 (Hochqualifizierte), § 20 (Forscher), § 21 (Selbstständige), § 25 Abs. 1 (Asylberechtigte), § 25 Abs. 2 (anerkannte Flüchtlinge) oder § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (Asylbe-rechtigte oder anerkannte Flüchtlinge mit langem Aufenthalt in Deutschland) und Ihre Ehe bestand bereits, als Ihr Ehegatte seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat. \\ +
-- Wenn Sie wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Deutschkenntnisse zu erwerben. Über die Behinderung ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Analphabetismus und höheres Lebens-alter sind keine Behinderung. +
-- Wenn Ihr Ehepartner in Deutschland die Staatsangehörigkeit von Andorra, Austra-lien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Repub-lik Korea, Neuseeland, San Marino, den Vereinigten Staaten besitzt. +
-- Härtefallregelung: Wenn Ihr Ehepartner Deutscher, deutscher Doppelstaater oder ein assoziationsberechtigter (d.h. er ist in Deutschland ordnungsgemäß beschäftigt oder selbstständig tätig) türkischer Staatsangehöriger ist und es Ihnen trotz ernst-hafter Bemühungen von einem Jahr Dauer nicht gelungen ist, das erforderliche Sprachzertifikat zu erreichen. Entscheidend ist, dass ernsthafte Lernanstrengungen nachvollziehbar dargelegt werden (z.B. datiedatierte Mitschriften der Kursteilnahmen, Prüfungsversuche). +
-\\ +
- +
-Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die oben aufgeführten Unterlagen benötigt. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen sowie deren deutsche Übersetzung anfordern. +
-Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Visastelle vor Ablauf von drei Monaten nach voll-ständigem Vorliegen der Antragsunterlagen keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens machen kann. +
-Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch. +
-Für die Wahrung von Lebenspartnerschaften gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. +
- +
- +
-=== Kindernachzug (bei Minderjährigen) === +
-  * 2 ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (kann unter www.familyreunion-syria.diplo.de erstellt werden)  +
-  * Gültiger Reisepass mit 2 Kopien +
-  * 2 biometrische Passfotos +
-  * Original- Geburtsurkunde + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien  +
-  * Auszug aus dem syrischen Personenstandsregister + 2 Kopien + deutsche Übersetzung + 2 Kopien  +
-  * Heiratsurkunde der Eltern Original/beglaubigte Kopie + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien +
-  * Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabanci Tanitma Belgesi“,  erhältlich bei der türkischen Behörde „Yabancilar Subesi“)  +
-  * 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten  +
-  * Kopie Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen +
-  * Fristwahrungsanzeige  +
-  * Gültiger Nachweis über Polioimpfung (höchstens 12 Monate alt) +
-  * Visumsgebühr in Höhe von 60€ pro Person  +
- +
- +
-=== Elternnachzug (unter Umständen + minderjährige Geschwister) === +
-  * 2 ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (kann unter www.familyreunion-syria.diplo.de erstellt werden)  +
-  * Gültiger Reisepass mit 2 Kopien +
-  * 2 biometrische Passfotos +
-  * Heiratsurkunde der Eltern Original/beglaubigte Kopie + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien +
-  * Original- Geburtsurkunde der minderjährigen Geschwister + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien  +
-  * Auszug aus dem syrischen Personenstandsregister + 2 Kopien + deutsche Übersetzung + 2 Kopien  +
-  * Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabanci Tanitma Belgesi“,  erhältlich bei der türkischen Behörde „Yabancilar Subesi“)  +
-  * 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten  +
-  * Kopie Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen +
-  * Gültiger Nachweis über Polioimpfung (höchstens 12 Monate alt) +
-  * Visumsgebühr für Erwachsene in Höhe von 60€ pro Person (bar und in Euro) +
-  * Visumsgebühr für Kinder bis 18 Jahre 30€ (bar und in Euro)+
  
  
Zeile 207: Zeile 217:
 **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016//
 <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html> <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html>
-**Letzte Änderung :** //22.07.2016//+**Letzte Änderung :** //26.07.2017//
 <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html> <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html>
 **Freigabe :TK**  **Freigabe :TK** 
  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-tuerkei.1501085033.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 26.07.2017 16:03
  • von Thomas Krahe