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caritas-hb-5:juliabastelt2 [26.07.2017 14:37] – [Ehegattennachzug] Julia Schwarz | caritas-hb-5:juliabastelt2 [13.04.2018 11:50] (aktuell) – Thomas Krahe | ||
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Kavaklıdere\\ | Kavaklıdere\\ | ||
06540 Ankara \\ | 06540 Ankara \\ | ||
- | Visastelle Fax: +90-312-4555-336 und 0049-228-17-67141, | + | Visastelle Fax: +90-312-4555-336 und +49-228-17-67141, |
Telefon: +90-312-4555-100 \\ | Telefon: +90-312-4555-100 \\ | ||
[[visa@anka.auswaertiges-amt.de|E-Mail]] : | [[visa@anka.auswaertiges-amt.de|E-Mail]] : | ||
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[[visa@ista.diplo.de|E-Mail]] : visa@ista.diplo.de \\ | [[visa@ista.diplo.de|E-Mail]] : visa@ista.diplo.de \\ | ||
[[visa-syrien@ista.diplo.de|E-Mail]] : visa-syrien@ista.diplo.de \\ | [[visa-syrien@ista.diplo.de|E-Mail]] : visa-syrien@ista.diplo.de \\ | ||
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- | Webseite: | ||
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__Generalkonsulat Izmir:__ \\ | __Generalkonsulat Izmir:__ \\ | ||
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+ | Webseite: [[http:// | ||
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=== Dokumente === | === Dokumente === | ||
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- | === Terminvergabe === | ||
- | [[https:// | ||
- | |||
- | Nationale Visa (für Zeiträume von mehr als 90 Tage) | ||
- | |||
- | Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte einen Termin über unser Call Center unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). \\ | ||
- | |||
- | Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren. \\ | ||
- | |||
- | Zahlungsmöglichkeiten für Nationale Visa Termine: | ||
- | | ||
- | | ||
- | Bitte stellen Sie Ihren Antrag am vereinbarten Termintag mit vollständigen Unterlagen bei der jeweiligen Auslandsvertretung. Die Visumgebühr wird erst in der Visastelle der jeweiligen Auslandsvertretung erhoben, nicht bei iDATA. \\ | ||
- | |||
- | Inlandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen: \\ | ||
- | **•Bank : Yapı Kredi \\ | ||
- | •Empfänger : iDATA Dan. ve Hizmet A.Ş \\ | ||
- | •IBAN Nummer : TR 6100 0670 1000 0000 9064 3075 \\ | ||
- | •Swift Code : YAPITRIS \\ | ||
- | •Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€)** \\ | ||
- | |||
- | Da die Termingebühr der aktuellen Kursentwicklung angepasst wird, möchten wir Sie vor der Überweisung bitten den aktuellen Wechselkurs durch die Webseite der Zentral Bank zu kontrollieren. \\ | ||
- | |||
- | Auslandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen: \\ | ||
- | •Bank : Yapı Kredi \\ | ||
- | •Adresse der Bank : İnönü mah. Cumhuriyet cad. No 67, 34381 Şişli (Elmadağ şubesi) \\ | ||
- | •Empfänger : iDATA Dan. ve Hizmet A.Ş \\ | ||
- | •IBAN Nummer : TR 2400 0670 1000 0000 8161 4593 \\ | ||
- | •Swift Code : YAPITRIS \\ | ||
- | •Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€) \\ | ||
- | |||
- | Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; | ||
- | |||
- | __Familienzusammenführungen der Syrischer Staatsbürger__ | ||
- | |||
- | Termine zu einer Familienzusammenführung können unter nationalvisagermany.idata.com.tr mit der Auswahl „per Kreditkarte“ oder „per Inlandsüberweisung“ gebucht und bezahlt werden. \\ | ||
- | |||
- | Bankdaten für Inlandsüberweisungen: | ||
- | •Bankname: | ||
- | •Empfänger: | ||
- | •Iban: TR-6100 0670 1000 0000 9064 3075 \\ | ||
- | •Swıft Code: YAPITRIS | ||
- | •Betrag pro Person: 7,80 EURO \\ | ||
- | |||
- | Hinweis: Die Gebühr in TL ändert sich aufgrund der Schwankungen des Wechselkurses. Das Buchungssystem zeigt Ihnen den tagesaktuellen Preis in Türkischen Lira an. \\ | ||
- | Die Möglichkeit der Bezahlung per Auslandsüberweisung wird ab dem 01.03.2017 eingestellt. Auslandsüberweisungen, | ||
- | Wir bitten um Verständnis, | ||
- | In diesen Fällen wird der Überweisungsbetrag zurückerstattet. Auch hierfür nutzen Sie bitte das Hilfsformular in der Buchungsmaske und treffen Sie dort die Auswahl „Rückzahlungen“. Für eine erfolgreiche Rückerstattung fügen Sie bitte einen Scan des Überweisungsbelegs bei und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung inklusive IBAN-Nummer an. \\ | ||
- | |||
- | Hinweis: Die Möglichkeit der Online-Termin-Buchung besteht nur Visa für den Familiennachzug syrischer Staatsangehöriger. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte unverändert die Möglichkeit der Terminvereinbarung über das Call-Center unter der Telefonnummer (0850 460 8493). \\ | ||
- | |||
- | === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === | ||
- | <WRAP center round info 100%> | ||
- | 07.06.16 „Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt Familienangehörige von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, | ||
- | \\ | ||
- | In Kürze wird IOM zu diesem Zweck Zentren in Istanbul, Gaziantep und Beirut eröffnen. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.“ \\ | ||
- | \\ | ||
- | Hier die Links zu dieser Information auf den Botschaftsseiten: | ||
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- | http:// | ||
- | [[info.fap.lb@iom.int|E-Mail]] : info.fap.lb@iom.int | ||
- | </ | ||
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- | * {{: | ||
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- | === Ehegattennachzug === | ||
- | * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare \\ | ||
- | * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz \\ | ||
- | * Gültiger Reisepass \\ | ||
- | * 2 Passfotos \\ | ||
- | * Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner \\ | ||
- | - Bei Eheschließung mit 17 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Eltern mit deutscher Übersetzung \\ | ||
- | - Bei Eheschließung mit 16 Jahren: Gerichtsurteil über die Erlaubnis der Eheschließung mit deutscher Übersetzung \\ | ||
- | * Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, | ||
- | * Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk und deren Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich mit deutscher Übersetzung / Sterbeurkunden (sofern zutreffend) \\ | ||
- | * Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland | ||
- | * Bei deutschem Ehepartner: \\ | ||
- | - Kopie von Reisepass oder Personalausweis | ||
- | - Falls der Ehepartner vorher nie türkischer Staatsangehöriger war: Deutsche Geburtsurkunde Bei ausländischem Ehepartner in Deutschland: | ||
- | - Kopie des Passes \\ | ||
- | - Kopie des Aufenthaltstitels \\ | ||
- | * Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (www.europaeischer-referenzrahmen.de). Das Sprachniveau A1 umfasst alle vier Sprachfertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben). Es ist Ihnen überlassen, | ||
- | * In folgenden Ausnahmefällen benötigen Sie kein A1-Sprachzertifikat: | ||
- | - Wenn Ihre Deutschkenntnisse offenkundig sind, d.h. bei Antragstellung in der Visastelle auf Anhieb ersichtlich sind. | ||
- | - Wenn Sie neben dem Zuzug zu Ihrem Ehegatten auch als personensorgeberechtigter Elternteil zu Ihrem minderjährigen deutschen Kind nachziehen, gelten für Sie die Regelungen des Nachzugs zum Kind und Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden. \\ | ||
- | - Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt eine „Blaue Karte EU“ \\ | ||
- | - Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt einen Aufenthaltstitel nach § 19 (Hochqualifizierte), | ||
- | - Wenn Sie wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Deutschkenntnisse zu erwerben. Über die Behinderung ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Analphabetismus und höheres Lebens-alter sind keine Behinderung. | ||
- | - Wenn Ihr Ehepartner in Deutschland die Staatsangehörigkeit von Andorra, Austra-lien, | ||
- | - Härtefallregelung: | ||
- | \\ | ||
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- | Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die oben aufgeführten Unterlagen benötigt. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen sowie deren deutsche Übersetzung anfordern. | ||
- | Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, | ||
- | Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch. | ||
- | Für die Wahrung von Lebenspartnerschaften gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. | ||
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- | === Kindernachzug (bei Minderjährigen) === | ||
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- | * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare | ||
- | * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz | ||
- | * Gültiger Reisepass (siehe Infoblatt Nr. 20) | ||
- | * 2 Passfotos (siehe Infoblatt Nr. 20) | ||
- | * Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“) | ||
- | * Auszug aus dem Personenstandsregister („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) beider Elternteile (auch wenn die deutschen Eltern vorher die türkische Staatsangehörigkeit hatten). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, | ||
- | * Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden: Scheidungsurteil oder anderweiti-ge gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht | ||
- | * Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: Notariell beurkundete Einverständniserklärung dieses Elternteils zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland oder entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stel-le jeweils mit deutscher Übersetzung | ||
- | * Aktuelle Meldebescheinigung („İkametgah İlmuhaberi“) des in der Türkei lebenden Elternteils \\ | ||
- | * Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils \\ | ||
- | * Vollmacht des Sorgeberechtigten, | ||
- | * Kinder zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, die ihren Lebensmittelpunkt nicht gemein-sam mit ihren Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutsch-land verlegen möchten: Hier kann die Visastelle unter Umständen einen Nachweis ver-langen, dass die deutsche Sprache beherrscht wird (mindestens Niveau C1 des Gemein-samen Europäischen Referenzrahmens - www.europaeischer-referenzrahmen.de). \\ | ||
- | === Elternnachzug (unter Umständen + minderjährige Geschwister) === | ||
- | * 2 ausgefüllte/ | ||
- | * Gültiger Reisepass mit 2 Kopien | ||
- | * 2 biometrische Passfotos | ||
- | * Heiratsurkunde der Eltern Original/ | ||
- | * Original- Geburtsurkunde der minderjährigen Geschwister + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien | ||
- | * Auszug aus dem syrischen Personenstandsregister + 2 Kopien + deutsche Übersetzung + 2 Kopien | ||
- | * Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabanci Tanitma Belgesi“, | ||
- | * 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten | ||
- | * Kopie Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen | ||
- | * Gültiger Nachweis über Polioimpfung (höchstens 12 Monate alt) | ||
- | * Visumsgebühr für Erwachsene in Höhe von 60€ pro Person (bar und in Euro) | ||
- | * Visumsgebühr für Kinder bis 18 Jahre 30€ (bar und in Euro) | ||
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