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caritas-hb-5:juliabastelt2 [26.07.2017 15:08] – [Postanschrift] Thomas Krahe | caritas-hb-5:juliabastelt2 [26.07.2017 16:40] – [Dokumente] Thomas Krahe | ||
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=== Terminvergabe === | === Terminvergabe === | ||
- | [[https:// | + | [[https:// |
- | Nationale Visa (für Zeiträume von mehr als 90 Tage) | + | __für alle Nationen ausser SYR__ |
- | Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte einen Termin über unser Call Center unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). \\ | + | Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte innerhalb der Türkei |
- | Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren. \\ | + | Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren. \\ |
Zahlungsmöglichkeiten für Nationale Visa Termine: | Zahlungsmöglichkeiten für Nationale Visa Termine: | ||
- | Während des Gesprächs mit dem iDATA Call Center (0850 460 8493) per Kreditkarte | + | Während des Gesprächs mit dem iDATA Call Center (0850 460 8493) per Kreditkarte |
- | | + | Banküberweisung (melden Sie sich bitte 1 Werktag nach der Überweisung im Call Center) |
- | Bitte stellen Sie Ihren Antrag am vereinbarten Termintag mit vollständigen Unterlagen bei der jeweiligen Auslandsvertretung. Die Visumgebühr wird erst in der Visastelle der jeweiligen Auslandsvertretung erhoben, nicht bei iDATA. \\ | + | Bitte stellen Sie Ihren Antrag am vereinbarten Termintag mit vollständigen Unterlagen bei der jeweiligen Auslandsvertretung. Die Visumgebühr wird erst in der Visastelle der jeweiligen Auslandsvertretung erhoben, nicht bei iDATA. \\ |
Inlandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen: \\ | Inlandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen: \\ | ||
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•Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€) \\ | •Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€) \\ | ||
- | Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; | + | Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; |
- | __Familienzusammenführungen | + | Sollten Sie den Service von iDATA mit der telefonischen Terminvergabe nicht nutzen wollen, so können Sie auch kostenlos am Eingang der Visastelle in Ankara dienstags von 08:00 bis 09:00 Uhr einen Termin |
- | Termine zu einer Familienzusammenführung können unter nationalvisagermany.idata.com.tr mit der Auswahl „per Kreditkarte“ oder „per Inlandsüberweisung“ gebucht und bezahlt werden. \\ | + | __Terminvereinbarung SYR__ |
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+ | Termine zu einer Familienzusammenführung können unter [[https://nationalvisagermany.idata.com.tr|Online Terminvergabe für SYR]] (Seite funktioniert manchmal nicht) | ||
Bankdaten für Inlandsüberweisungen: | Bankdaten für Inlandsüberweisungen: | ||
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Hinweis: Die Gebühr in TL ändert sich aufgrund der Schwankungen des Wechselkurses. Das Buchungssystem zeigt Ihnen den tagesaktuellen Preis in Türkischen Lira an. \\ | Hinweis: Die Gebühr in TL ändert sich aufgrund der Schwankungen des Wechselkurses. Das Buchungssystem zeigt Ihnen den tagesaktuellen Preis in Türkischen Lira an. \\ | ||
- | Die Möglichkeit der Bezahlung per Auslandsüberweisung wird ab dem 01.03.2017 eingestellt. Auslandsüberweisungen, | + | Die Möglichkeit der Bezahlung per Auslandsüberweisung wird ab dem 01.03.2017 |
Wir bitten um Verständnis, | Wir bitten um Verständnis, | ||
In diesen Fällen wird der Überweisungsbetrag zurückerstattet. Auch hierfür nutzen Sie bitte das Hilfsformular in der Buchungsmaske und treffen Sie dort die Auswahl „Rückzahlungen“. Für eine erfolgreiche Rückerstattung fügen Sie bitte einen Scan des Überweisungsbelegs bei und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung inklusive IBAN-Nummer an. \\ | In diesen Fällen wird der Überweisungsbetrag zurückerstattet. Auch hierfür nutzen Sie bitte das Hilfsformular in der Buchungsmaske und treffen Sie dort die Auswahl „Rückzahlungen“. Für eine erfolgreiche Rückerstattung fügen Sie bitte einen Scan des Überweisungsbelegs bei und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung inklusive IBAN-Nummer an. \\ | ||
- | Hinweis: Die Möglichkeit der Online-Termin-Buchung besteht nur Visa für den Familiennachzug syrischer Staatsangehöriger. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte unverändert die Möglichkeit der Terminvereinbarung über das Call-Center unter der Telefonnummer (0850 460 8493). \\ | + | Hinweis: Die Möglichkeit der Online-Termin-Buchung besteht nur für Visa für den Familiennachzug syrischer Staatsangehöriger. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte unverändert die Möglichkeit der Terminvereinbarung über das Call-Center |
=== Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === | === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === | ||
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- | * {{: | + | * {{: |
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- | === Ehegattennachzug | + | === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) |
- | * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare | + | |
- | * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz | + | __Ehegattennachzug__ |
- | * Gültiger Reisepass | + | |
- | * 2 Passfotos | + | * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare |
- | * Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner | + | * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz |
- | - Bei Eheschließung mit 17 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Eltern mit deutscher Übersetzung | + | * Gültiger Reisepass |
- | - Bei Eheschließung mit 16 Jahren: Gerichtsurteil über die Erlaubnis der Eheschließung mit deutscher Übersetzung | + | * 2 Passfotos |
- | * Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, | + | * Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner |
- | * Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk und deren Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich mit deutscher Übersetzung / Sterbeurkunden (sofern zutreffend) | + | * Bei Eheschließung mit 17 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Eltern mit deutscher Übersetzung |
+ | * Bei Eheschließung mit 16 Jahren: Gerichtsurteil über die Erlaubnis der Eheschließung mit deutscher Übersetzung | ||
+ | | ||
+ | * Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk und deren Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich mit deutscher Übersetzung / Sterbeurkunden (sofern zutreffend) | ||
* Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland | * Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland | ||
- | * Bei deutschem Ehepartner: | + | * Bei deutschem Ehepartner: |
- | - Kopie von Reisepass oder Personalausweis | + | |
- | - Falls der Ehepartner vorher nie türkischer Staatsangehöriger war: Deutsche Geburtsurkunde Bei ausländischem Ehepartner in Deutschland: | + | |
- | - Kopie des Passes | + | * Bei ausländischem Ehepartner in Deutschland: |
- | - Kopie des Aufenthaltstitels | + | |
- | * Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (www.europaeischer-referenzrahmen.de). Das Sprachniveau A1 umfasst alle vier Sprachfertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben). Es ist Ihnen überlassen, | + | |
- | * In folgenden Ausnahmefällen benötigen Sie kein A1-Sprachzertifikat: | + | |
- | - Wenn Ihre Deutschkenntnisse offenkundig sind, d.h. bei Antragstellung in der Visastelle auf Anhieb ersichtlich sind. | + | |
- | - Wenn Sie neben dem Zuzug zu Ihrem Ehegatten auch als personensorgeberechtigter Elternteil zu Ihrem minderjährigen deutschen Kind nachziehen, gelten für Sie die Regelungen des Nachzugs zum Kind und Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden. \\ | + | |
- | - Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt eine „Blaue Karte EU“ \\ | + | |
- | - Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt einen Aufenthaltstitel nach § 19 (Hochqualifizierte), | + | |
- | - Wenn Sie wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Deutschkenntnisse zu erwerben. Über die Behinderung ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Analphabetismus und höheres Lebens-alter sind keine Behinderung. | + | |
- | - Wenn Ihr Ehepartner in Deutschland die Staatsangehörigkeit von Andorra, Austra-lien, | + | |
- | - Härtefallregelung: | + | |
- | \\ | + | |
- | Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die oben aufgeführten Unterlagen benötigt. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen sowie deren deutsche Übersetzung anfordern. | + | Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die oben aufgeführten Unterlagen benötigt. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen sowie deren deutsche Übersetzung anfordern. |
- | Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, | + | Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, |
- | Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch. | + | Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch. |
Für die Wahrung von Lebenspartnerschaften gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. | Für die Wahrung von Lebenspartnerschaften gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. | ||
+ | __Kindernachzug__ | ||
+ | |||
+ | * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare | ||
+ | * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz | ||
+ | * Gültiger Reisepass | ||
+ | * 2 Passfotos | ||
+ | * Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“) | ||
+ | * Auszug | ||
+ | * __Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden__: Scheidungsurteil oder anderweitige gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht | ||
+ | * __Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt__: | ||
+ | * Aktuelle Meldebescheinigung („İkametgah İlmuhaberi“) des in der Türkei lebenden Elternteils | ||
+ | * Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils | ||
+ | * Vollmacht des Sorgeberechtigten, | ||
+ | * __Kinder zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, die ihren Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit ihren Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegen möchten__: Hier kann die Visastelle unter Umständen einen Nachweis verlangen, dass die deutsche Sprache beherrscht wird (mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens - www.europaeischer-referenzrahmen.de). | ||
- | === Kindernachzug (bei Minderjährigen) === | + | Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, |
+ | Umfassende | ||
- | * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare | ||
- | * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz | ||
- | * Gültiger Reisepass (siehe Infoblatt Nr. 20) | ||
- | * 2 Passfotos (siehe Infoblatt Nr. 20) | ||
- | * Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“) | ||
- | * Auszug aus dem Personenstandsregister („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) beider Elternteile (auch wenn die deutschen Eltern vorher die türkische Staatsangehörigkeit hatten). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, | ||
- | * Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden: Scheidungsurteil oder anderweiti-ge gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht | ||
- | * Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: Notariell beurkundete Einverständniserklärung dieses Elternteils zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland oder entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stel-le jeweils mit deutscher Übersetzung | ||
- | * Aktuelle Meldebescheinigung („İkametgah İlmuhaberi“) des in der Türkei lebenden Elternteils \\ | ||
- | * Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils \\ | ||
- | * Vollmacht des Sorgeberechtigten, | ||
- | * Kinder zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, die ihren Lebensmittelpunkt nicht gemein-sam mit ihren Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutsch-land verlegen möchten: Hier kann die Visastelle unter Umständen einen Nachweis ver-langen, dass die deutsche Sprache beherrscht wird (mindestens Niveau C1 des Gemein-samen Europäischen Referenzrahmens - www.europaeischer-referenzrahmen.de). \\ | ||
- | === Elternnachzug (unter Umständen + minderjährige Geschwister) === | ||
- | * 2 ausgefüllte/ | ||
- | * Gültiger Reisepass mit 2 Kopien | ||
- | * 2 biometrische Passfotos | ||
- | * Heiratsurkunde der Eltern Original/ | ||
- | * Original- Geburtsurkunde der minderjährigen Geschwister + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien | ||
- | * Auszug aus dem syrischen Personenstandsregister + 2 Kopien + deutsche Übersetzung + 2 Kopien | ||
- | * Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabanci Tanitma Belgesi“, | ||
- | * 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten | ||
- | * Kopie Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen | ||
- | * Gültiger Nachweis über Polioimpfung (höchstens 12 Monate alt) | ||
- | * Visumsgebühr für Erwachsene in Höhe von 60€ pro Person (bar und in Euro) | ||
- | * Visumsgebühr für Kinder bis 18 Jahre 30€ (bar und in Euro) | ||