Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung | Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
caritas-hb-5:juliabastelt2 [26.07.2017 17:11] – [Dokumente] Thomas Krahe | caritas-hb-5:juliabastelt2 [26.07.2017 17:11] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe | ||
---|---|---|---|
Zeile 204: | Zeile 204: | ||
* 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare. Bitte füllen Sie das Antragsformular auf https:// | * 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare. Bitte füllen Sie das Antragsformular auf https:// | ||
- | * Gültiger Reisepass (unterschrieben oder mit Fingerabdruck) Bitte beachten Sie, dass Pässe, die nach dem 01.01.2015 in den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib ausgestellt oder verlängert wurden, nicht mehr akzeptiert werden können. In diesem Fall müssen Sie einen neuen, von einer syrischen Passbehörde an einem anderen Ort ausgestellten Pass beschaffen und vorlegen. | + | * Gültiger Reisepass (unterschrieben oder mit Fingerabdruck) Bitte beachten Sie, dass Pässe, die nach dem 01.01.2015 in den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib ausgestellt oder verlängert wurden, nicht mehr akzeptiert werden können. In diesem Fall müssen Sie einen neuen, von einer syrischen Passbehörde an einem anderen Ort ausgestellten Pass beschaffen und vorlegen. |
* 3 biometrische Passfotos 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke) | * 3 biometrische Passfotos 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke) | ||
* Visumgebühr (60 Euro, für Kinder bis 18 Jahren 30 Euro), bar und passend in Euro | * Visumgebühr (60 Euro, für Kinder bis 18 Jahren 30 Euro), bar und passend in Euro |