caritas-hb-5:juliabastelt2

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caritas-hb-5:juliabastelt2 [26.07.2017 16:29] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahecaritas-hb-5:juliabastelt2 [26.07.2017 17:11] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe
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   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng}} Englisch   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng}} Englisch
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara}} Arabisch   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara}} Arabisch
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_sud-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf|fn_sud-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg}}
   * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Januar 2016   * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Januar 2016
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Mai 2016   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Mai 2016
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tuer.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tue}}   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tuer.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tue}}
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara}}   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara}}
-  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_de}} Deutsch Stand März 2017 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt-familiennachzug SYR_de}} SYR in Deutsch Stand März 2017 
-  * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_ara.pdf|fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_ara}} Arabisch Stand März 2017 +  * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_ara.pdf|fn_tuer-merkblatt-familiennachzug SYR_ara}} SYR in Arabisch Stand März 2017 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-ehegattennachzug_de.pdf|fn_tuer-ehegattennachzug_de}} Stand Juni 2017 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-ehegattennachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt ehegattennachzug_de}} alle ausser SYR Stand Juni 2017 
-  * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_tuer-kindernachzug_de.pdf|fn_tuer-kindernachzug_de.pdf}} Stand April 2016+  * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_tuer-kindernachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt kindernachzug_de.pdf}} alle ausser SYR Stand April 2016 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis-paesse-syr.pdf|fn_tuer-hinweis-paesse-syr}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen.pdf|fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen}} Stand 03/2017 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen_ara.pdf|fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen_ara}} Stand 03/2017
  
  
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 __für alle Nationen ausser SYR__ __für alle Nationen ausser SYR__
  
-Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte innerhalb der Türkei einen Termin über das Call Center von iDATA unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). Sie erreichen iDATA aus dem Ausland unter 0090 212 970 8493. \\+Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte innerhalb der Türkei einen Termin über das Call Center von iDATA unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). Sie erreichen iDATA aus dem Ausland unter 0090 212 970 8493. \\  Das Call Center ist montags bis freitags von 08:00-12:30 und 13:30 bis 18:00 Uhr erreichbar.
  
 Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren. \\ Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren. \\
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 •Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€) \\ •Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€) \\
  
-Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; Vor-Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsdatum sollten bitte richtig angegeben werden. Andernfalls kann es sein, dass die Überweisung bei iDATA nicht eingeht.+Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; Vor-Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsdatum sollten bitte richtig angegeben werden. Andernfalls kann es sein, dass die Überweisung bei iDATA nicht eingeht. \\ 
 + 
 +Sollten Sie den Service von iDATA mit der telefonischen Terminvergabe nicht nutzen wollen, so können Sie auch kostenlos am Eingang der Visastelle in Ankara dienstags von 08:00 bis 09:00 Uhr  einen  Termin  erhalten.  In  Istanbul  erhalten  Antragsteller  mittwochs  zwischen 13:00 und 14:00 Uhr direkt in der Visastelle, Inönü Caddesi Nr. 10. Termine. In Izmir mittwochs zwischen 15:00 und 16:00 Uhr direkt in der Visastelle, Havuzbaşı Sok. Nr. 1. Hierfür muss jeder Antragsteller selbst mit seinem Pass (nicht Personalausweis) erscheinen. Diese Termine liegen zeitlich nicht vor den Terminen, die iDATA vergibt
  
 __Terminvereinbarung SYR__ __Terminvereinbarung SYR__
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 === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) ===
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 +**__alle Nationalitäten ausser SYR__**
  
 __Ehegattennachzug__ __Ehegattennachzug__
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 __Kindernachzug__ __Kindernachzug__
  
 +  * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare 
   * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz    * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz 
-  * Gültiger Reisepass (siehe Infoblatt Nr. 20)  +  * Gültiger Reisepass  
-  * 2 Passfotos (siehe Infoblatt Nr. 20) +  * 2 Passfotos 
   * Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“)    * Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“) 
   * Auszug  aus  dem  Personenstandsregister  („Tam  Tekmil  Vukuatlı  Nüfus  Kayıt  Örneği“) beider Elternteile (auch wenn die deutschen Eltern vorher die türkische Staatsangehörigkeit hatten). __Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.__    * Auszug  aus  dem  Personenstandsregister  („Tam  Tekmil  Vukuatlı  Nüfus  Kayıt  Örneği“) beider Elternteile (auch wenn die deutschen Eltern vorher die türkische Staatsangehörigkeit hatten). __Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.__ 
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 Umfassende  Informationen  zum  Leben  in  Deutschland  finden  Sie  unter  www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch.  Umfassende  Informationen  zum  Leben  in  Deutschland  finden  Sie  unter  www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch. 
  
 +
 +**__Unterlagen nur für SYR__**
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 +__Nachzug von Ehegatten und ledigen minderjährigen Kinder__
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 +Folgende Unterlagen sind im Original und 2 Kopien vorzulegen:
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 +  * 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare. Bitte füllen Sie das Antragsformular auf https://fap.diplo.de aus und legen Sie einen Ausdruck bei der Vorsprache am Schalter vor. Alternativ können Sie das verkürzte Antragsformular IB 92 nutzen. 
 +  * Gültiger Reisepass (unterschrieben oder mit Fingerabdruck) Bitte beachten Sie, dass Pässe, die nach dem 01.01.2015 in den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib ausgestellt oder verlängert wurden, nicht mehr akzeptiert werden können. In diesem Fall müssen Sie einen neuen, von einer syrischen Passbehörde an einem anderen Ort ausgestellten Pass beschaffen und vorlegen. {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis-paesse-syr.pdf|fn_tuer-hinweis-paesse-syr}}
 +  * 3 biometrische Passfotos 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke)
 +  * Visumgebühr (60 Euro, für Kinder bis 18 Jahren 30 Euro), bar und passend in Euro
 +  * Unterlagen des syrischen Familienangehörigen in Deutschland
 +           * Kopie des Passes
 +           * Kopie des Aufenthaltstitels (kreditkartengroße Plastikkarte)
 +           * Kopie des Anerkennungsbescheids als Flüchtling (BAMF-Bescheid)
 +           * Emailadresse(n) und Telefonnummer(n) des Familienangehörigen in Deutschland
 +  *  Nachweis der fristwahrenden Antragstellung innerhalb von drei Monaten (Ausdruck von https://fap.diplo.de)
 +  *  Auszug aus dem Familienregister (vorlegalisiert/gesiegelt vom syrischen Außenministerium). Nicht vorlegalisierte Familienregisterauszüge können nicht akzeptiert werden. Familienregisterauszüge, die auf Grundlage des Familienbuchs bzw. der Familienkarte ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie elektronisch ausgestellte Dokumente vor.
 +  * Nach Möglichkeit weitere Personenstandsnachweise, z.B. Heiratsurkunde, Ehevertrag, Spe-zialvollmacht bei Stellvertreterehen, Zustimmung der Eltern bei Eheschließung unter 18 Jahren). ´\\ **Bitte beachten Sie**: Dokumente aus den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie Dokumente vor, die vom Zentralregister in Damaskus ausgestellt wurden.
 +  * Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabancı Tanıtma Belgesi“), erhältlich bei der türkischen Behörde „Yabancılar Şubesi“
  
  
  • caritas-hb-5/juliabastelt2.txt
  • Zuletzt geändert: 13.04.2018 11:50
  • von Thomas Krahe