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Türkei - Ankara, Istanbul, Izmir

Nationen: SYR,
Stand: 25.07.17

Postanschrift

Botschaft Ankara:
Paris Caddesi 29
Kavaklıdere
06540 Ankara
Visastelle Fax: +90-312-4555-336 und +49-228-17-67141,
Telefon: +90-312-4555-100
E-Mail :visa@anka.auswaertiges-amt.de
E-Mail :syrien-visa@anka.auswaertiges-amt.de

Generalkonsulat Istanbul:
Deutsches Generalkonsulat Istanbul
İnönü Caddesi 10
34437 Gümüşsuyu – İstanbul
PK 34431 Beyoğlu – İstanbul
Visastelle Fax: +49-30-1817-6-7078 (nur nationale Visa), +49-30-1817-6-7079 (nur syrische Staatsangehörige) Telefon:+90-212-3346-167 (Mo–Do 09:00–15:00 Uhr Fr 09:00–13:00 Uhr für alle Antragsteller)
Telefon:+90-212-3346-175 (Mo–Fr von 09:00–12:00 Uhr für syrische Antragsteller)
E-Mail : visa@ista.diplo.de
E-Mail : visa-syrien@ista.diplo.de

Generalkonsulat Izmir:
Deutsches Generalkonsulat Izmir
Havuzbaşı Sok. No. 1
35330 Balçova-İzmir
Visastelle Fax: +90-232-4637-990
Visastelle Fax: +49-30-5000-67080
E-Mail : visa@izmi.auswaertiges-amt.de
E-Mail : syrien-visa@izmi.auswaertiges-amt.de

Webseite: Visaagelegenheiten deutsche Vertretungen Türkei

News

07.06.16 „Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt Syrer bei Zusammenstellung der Unterlagen. Siehe „benötigte Unterlagen“

Dokumente

Terminvergabe

iDATA Informationen zu Terminvergabe und Unterlagen evtl Sprache oben rechts einstellen, dann unten Mitte auf „Nationsale Visum

für alle Nationen ausser SYR

Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte innerhalb der Türkei einen Termin über das Call Center von iDATA unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). Sie erreichen iDATA aus dem Ausland unter 0090 212 970 8493.

Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren.

Zahlungsmöglichkeiten für Nationale Visa Termine: Während des Gesprächs mit dem iDATA Call Center (0850 460 8493) per Kreditkarte Banküberweisung (melden Sie sich bitte 1 Werktag nach der Überweisung im Call Center) Bitte stellen Sie Ihren Antrag am vereinbarten Termintag mit vollständigen Unterlagen bei der jeweiligen Auslandsvertretung. Die Visumgebühr wird erst in der Visastelle der jeweiligen Auslandsvertretung erhoben, nicht bei iDATA.

Inlandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen:
•Bank : Yapı Kredi
•Empfänger : iDATA Dan. ve Hizmet A.Ş
•IBAN Nummer : TR 6100 0670 1000 0000 9064 3075
•Swift Code : YAPITRIS
•Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€)

Da die Termingebühr der aktuellen Kursentwicklung angepasst wird, möchten wir Sie vor der Überweisung bitten den aktuellen Wechselkurs durch die Webseite der Zentral Bank zu kontrollieren.

Auslandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen:
•Bank : Yapı Kredi
•Adresse der Bank : İnönü mah. Cumhuriyet cad. No 67, 34381 Şişli (Elmadağ şubesi)
•Empfänger : iDATA Dan. ve Hizmet A.Ş
•IBAN Nummer : TR 2400 0670 1000 0000 8161 4593
•Swift Code : YAPITRIS
•Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€)

Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; Vor-Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsdatum sollten bitte richtig angegeben werden. Andernfalls kann es sein, dass die Überweisung bei iDATA nicht eingeht.

Terminvereinbarung SYR

Termine zu einer Familienzusammenführung können unter Online Terminvergabe für SYR (Seite funktioniert manchmal nicht) mit der Auswahl „per Kreditkarte“ oder „per Inlandsüberweisung“ gebucht und bezahlt werden.

Bankdaten für Inlandsüberweisungen:
•Bankname: Yapi Kredi Bank
•Empfänger: iDATA Dan. Ve Hizmet A.Ş
•Iban: TR-6100 0670 1000 0000 9064 3075
•Swıft Code: YAPITRIS
•Betrag pro Person: 7,80 EURO

Hinweis: Die Gebühr in TL ändert sich aufgrund der Schwankungen des Wechselkurses. Das Buchungssystem zeigt Ihnen den tagesaktuellen Preis in Türkischen Lira an.
Die Möglichkeit der Bezahlung per Auslandsüberweisung wird ab dem 01.03.2017 für syrische Antragsteller eingestellt. Auslandsüberweisungen, die vor dem 01.03.2017 vorgenommen wurden, können noch für eine Terminbuchung verwendet werden. Gehen Sie dafür wie in der Buchungsmaske unter nationalvisagermany.idata.com.tr beschrieben vor.
Wir bitten um Verständnis, dass die Zuordnung Ihrer Zahlung in Einzelfällen deutlich länger als eine Woche dauern kann. Alle Auslandsüberweisungen, die nach dem 01.03.2017 vorgenommen wurden, können nicht mehr für eine Terminbuchung verwendet werden.
In diesen Fällen wird der Überweisungsbetrag zurückerstattet. Auch hierfür nutzen Sie bitte das Hilfsformular in der Buchungsmaske und treffen Sie dort die Auswahl „Rückzahlungen“. Für eine erfolgreiche Rückerstattung fügen Sie bitte einen Scan des Überweisungsbelegs bei und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung inklusive IBAN-Nummer an.

Hinweis: Die Möglichkeit der Online-Termin-Buchung besteht nur für Visa für den Familiennachzug syrischer Staatsangehöriger. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte unverändert die Möglichkeit der Terminvereinbarung über das Call-Center von iDATA unter der türkeiweiten Telefonnummer (0850 460 8493).

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

07.06.16 „Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt Familienangehörige von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können.

In Kürze wird IOM zu diesem Zweck Zentren in Istanbul, Gaziantep und Beirut eröffnen. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.“

Hier die Links zu dieser Information auf den Botschaftsseiten:

http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/02-visa/08-visa-fuer-syrien/iom-familienunterstuetzungsprogramm-juni-2016.html E-Mail : info.fap.lb@iom.int

ACHTUNG: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.

Ehegattennachzug

  • 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz
  • Gültiger Reisepass
  • 2 Passfotos
  • Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner

- Bei Eheschließung mit 17 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Eltern mit deutscher Übersetzung
- Bei Eheschließung mit 16 Jahren: Gerichtsurteil über die Erlaubnis der Eheschließung mit deutscher Übersetzung

  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.
  • Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk und deren Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich mit deutscher Übersetzung / Sterbeurkunden (sofern zutreffend)
  • Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland
  • Bei deutschem Ehepartner:

- Kopie von Reisepass oder Personalausweis - Falls der Ehepartner vorher nie türkischer Staatsangehöriger war: Deutsche Geburtsurkunde Bei ausländischem Ehepartner in Deutschland: - Kopie des Passes
- Kopie des Aufenthaltstitels

  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (www.europaeischer-referenzrahmen.de). Das Sprachniveau A1 umfasst alle vier Sprachfertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben). Es ist Ihnen überlassen, wie und wo Sie die Sprachkenntnisse erwerben. Das A1-Sprachzertifikat muss aber von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei derzeit nur das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Vorlage eines Sprachzertifikats der oben genannten Anbieter führt nicht automatisch zu einer Bejahung des Sprachnachweises im Visumverfahren.
  • In folgenden Ausnahmefällen benötigen Sie kein A1-Sprachzertifikat:

- Wenn Ihre Deutschkenntnisse offenkundig sind, d.h. bei Antragstellung in der Visastelle auf Anhieb ersichtlich sind. - Wenn Sie neben dem Zuzug zu Ihrem Ehegatten auch als personensorgeberechtigter Elternteil zu Ihrem minderjährigen deutschen Kind nachziehen, gelten für Sie die Regelungen des Nachzugs zum Kind und Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden.
- Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt eine „Blaue Karte EU“
- Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt einen Aufenthaltstitel nach § 19 (Hochqualifizierte), § 20 (Forscher), § 21 (Selbstständige), § 25 Abs. 1 (Asylberechtigte), § 25 Abs. 2 (anerkannte Flüchtlinge) oder § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (Asylbe-rechtigte oder anerkannte Flüchtlinge mit langem Aufenthalt in Deutschland) und Ihre Ehe bestand bereits, als Ihr Ehegatte seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat.
- Wenn Sie wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Deutschkenntnisse zu erwerben. Über die Behinderung ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Analphabetismus und höheres Lebens-alter sind keine Behinderung. - Wenn Ihr Ehepartner in Deutschland die Staatsangehörigkeit von Andorra, Austra-lien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Repub-lik Korea, Neuseeland, San Marino, den Vereinigten Staaten besitzt. - Härtefallregelung: Wenn Ihr Ehepartner Deutscher, deutscher Doppelstaater oder ein assoziationsberechtigter (d.h. er ist in Deutschland ordnungsgemäß beschäftigt oder selbstständig tätig) türkischer Staatsangehöriger ist und es Ihnen trotz ernst-hafter Bemühungen von einem Jahr Dauer nicht gelungen ist, das erforderliche Sprachzertifikat zu erreichen. Entscheidend ist, dass ernsthafte Lernanstrengungen nachvollziehbar dargelegt werden (z.B. datiedatierte Mitschriften der Kursteilnahmen, Prüfungsversuche).

Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die oben aufgeführten Unterlagen benötigt. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen sowie deren deutsche Übersetzung anfordern. Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Visastelle vor Ablauf von drei Monaten nach voll-ständigem Vorliegen der Antragsunterlagen keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens machen kann. Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Für die Wahrung von Lebenspartnerschaften gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend.

Kindernachzug (bei Minderjährigen)

  • 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz
  • Gültiger Reisepass (siehe Infoblatt Nr. 20)
  • 2 Passfotos (siehe Infoblatt Nr. 20)
  • Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) beider Elternteile (auch wenn die deutschen Eltern vorher die türkische Staatsangehörigkeit hatten). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.
  • Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden: Scheidungsurteil oder anderweiti-ge gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: Notariell beurkundete Einverständniserklärung dieses Elternteils zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland oder entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stel-le jeweils mit deutscher Übersetzung
  • Aktuelle Meldebescheinigung („İkametgah İlmuhaberi“) des in der Türkei lebenden Elternteils
  • Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Vollmacht des Sorgeberechtigten, falls dieser bei der Antragstellung nicht persönlich er-scheint, mit deutscher Übersetzung
  • Kinder zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, die ihren Lebensmittelpunkt nicht gemein-sam mit ihren Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutsch-land verlegen möchten: Hier kann die Visastelle unter Umständen einen Nachweis ver-langen, dass die deutsche Sprache beherrscht wird (mindestens Niveau C1 des Gemein-samen Europäischen Referenzrahmens - www.europaeischer-referenzrahmen.de).

Elternnachzug (unter Umständen + minderjährige Geschwister)

  • 2 ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (kann unter www.familyreunion-syria.diplo.de erstellt werden)
  • Gültiger Reisepass mit 2 Kopien
  • 2 biometrische Passfotos
  • Heiratsurkunde der Eltern Original/beglaubigte Kopie + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien
  • Original- Geburtsurkunde der minderjährigen Geschwister + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien
  • Auszug aus dem syrischen Personenstandsregister + 2 Kopien + deutsche Übersetzung + 2 Kopien
  • Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabanci Tanitma Belgesi“, erhältlich bei der türkischen Behörde „Yabancilar Subesi“)
  • 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten
  • Kopie Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen
  • Gültiger Nachweis über Polioimpfung (höchstens 12 Monate alt)
  • Visumsgebühr für Erwachsene in Höhe von 60€ pro Person (bar und in Euro)
  • Visumsgebühr für Kinder bis 18 Jahre 30€ (bar und in Euro)

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 22.07.2016         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 26.07.2017 15:53
  • von Thomas Krahe