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- | ====== Helferkreis Pliening e.V. ====== | ||
- | Am 26. April 2016 fand im Gasthof Stocker in Landsham die Gründungsversammlung für den Verein: Helferkreis-Asyl-Pliening e.V. statt. Als Organe des Vereins wurden gewählt: 1.Vorsitzender: | ||
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- | Der Verein wurde am 04. August 2016 beim Amtsgericht München-Registergericht im Vereinsregister unter **VR 206752** eingetragen. | ||
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- | ===== EINLADUNG ===== | ||
- | Liebe Vereinsmitglieder, | ||
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- | **Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung** | ||
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- | am Dienstag, den 30.Januar 2018 | ||
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- | um 19:30 Uhr, im kleinen Nebenzimmer | ||
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- | Landgasthof Forchhammer, | ||
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- | Tagesordnung: | ||
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- | * Begrüßung, | ||
- | * Genehmigung Protokoll aus 2017 | ||
- | * Bericht der Vorstandschaft | ||
- | * Bericht der Revisoren | ||
- | * Auflösung des Vereins Helferkreis Pliening e.V. | ||
- | * Termin der Auflösung | ||
- | * Termin für letzte Mitgliederversammlung | ||
- | * Verwendung der Geldmittel | ||
- | * Anträge der Mitglieder | ||
- | * Wünsche und Anregungen | ||
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- | Anregungen und Anträge | ||
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- | Mit freundlichen Grüßen | ||
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- | Konrad Weinstock-Adorno | ||
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- | ==== § 17 Auflösung des Vereins ==== | ||
- | - Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im §14 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, | ||
- | - Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. | ||
- | - Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Pliening, die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke im Gemeindegebiet verwendet. | ||
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- | ==== § 14 Mitgliederversammlung ==== | ||
- | - Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. | ||
- | - Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen (ordentliche MV), auch Außerordentliche Mitgliederversammlungen (AOMV) sind möglich. | ||
- | - Jedes Vereinsmitglied (ab 18 Jahre ) hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme | ||
- | - Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende oder ein von der Mitgliederversammlung dazu bestimmter Versammlungsleiter. | ||
- | - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, | ||
- | - Sollte zu dem angegebenen Termin nicht ein Drittel der ordentlichen Mitglieder anwesend oder vertreten sein, so kann nach 15 Minuten eine zweite Mitgliederversammlung mit gleich lautender Tagesordnung einberufen werden. Diese ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. Darauf ist in der Ankündigung bzw. Ladung hinzuweisen. | ||
- | - Die Mitgliederversammlung entscheidet, | ||
- | - Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden. Sie ist mindestens 14 Tage zuvor auf der Vereinshomepage anzukündigen und falls möglich per Email (elektronische Post) oder andernfalls schriftlich per Post bzw. Zustellung zu versenden | ||
- | - Die Ankündigung bzw. Ladung umfasst Datum und Uhrzeit, den Ort, die Tagesordnung, | ||