caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-iran-und-indien

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Bild: Caritas Logo







Iran - Teheran

Nationen: AFG, IRN, NICHT: SYR, IRK Stand: 25.06.17

Postanschrift

Embassy of the Federal Republic of Germany,
Kh. Ferdowsi 324, P.O. Box 11365 - 179, Teheran, Iran
Visastelle: Tel : +98-21-3999-1499, Fax : +98 (21) 3999 1860,
Tel: +98 (21) 3999-1213 (24 Stunden, automatische Ansage der erforderlichen Antragsunterlagen - nur auf Farsi)
E-Mail : visa-info@tehe.diplo.de
http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/08__visa/NEU__NationaleVisa__S.html

News

Aktuelles:
Hinweis für irakische und syrische Staatsangehörige:
Die deutsche Botschaft in Teheran ist nicht für die Bearbeitung von Visaanträgen von Antragstellern aus dem Irak und aus Syrien zuständig.
Es werden nur noch Anträge von Personen bearbeitet, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben. Von einem gewöhnlichen Aufenthalt kann man insbesondere dann ausgehen, wenn die Antragsteller sich seit sechs Monaten am betreffenden Ort aufhalten.

Dokumente

Terminvergabe

  • Terminvergabe online:
    Für nationale Visa können Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums registrieren. genaue Angaben zu Passnummern und Namen nötig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:

1. innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit der Referenznummer und
2. Sobald Ihr Termin feststeht, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins.
Termine, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Terminmail bestätigt wurden, werden automatisch gelöscht! Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können und deshalb stornieren, dann müssen Sie sich erneut registrieren!

https://service.diplo.de/appointment/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=tehe

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Bei Antragstellung werden von Antragstellern ab 14 Jahren Fingerabdrücke abgenommen.
Regel-Bearbeitungszeit sechs bis neun Wochen (lt Dt Botschaft)

Familiennachzug allgemeine Unterlagen:

Nur AFG:

  • Bitte bringen Sie zum Termin zwei vollständige Sätze der unten aufgeführten Unterlagen

1. in deutscher oder englischer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers UND
2. in einfacher Kopie der Übersetzung (inklusive Rückseiten und Legalisationsstempel)
mit und sortieren Sie diese getrennt wie folgt:

  • Antragsformular für Daueraufenthalt/Langzeitvisa (auf unserer Internetseite abrufbar) leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Passbild in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, biometriefähig
  • gültiger Reisepass ohne Übersetzung mit Unterschrift sowie zwei Kopien der Seiten 2 und 3
  • Personalausweis oder Aufenthaltsstatus Ihres Ehepartners/Elternteils in Deutschland (Original nicht erforderlich)
  • Meldebescheinigung Ihres Ehepartners/ Elternteils in Deutschland (Nicht älter als drei Monate, Original nicht erforderlich)
  • Heiratsurkunde im Original (Nikah Nameh)
  • AFG: Ikrar Nameh: Das Dokument bestätigt die Eintragung der afghanischen Eheschließung in die zentralen Register. Zuständig für die Ausstellung sind der Oberste Gerichtshof in Kabul sowie dessen Außenstellen in den Provinzen. (Eine in Iran ausgestellte afghanische Heiratsurkunde reicht nicht aus!)
  • AFG: Tazkiras beider Ehepartner: Sofern Sie im Ausland geboren sind, erhalten Sie die Tazkira am afghanischen Geburtsort Ihres Vaters. Die von afghanischen Auslandsvertretungen ausgestellten Geburtsbescheinigungen werden nicht anerkannt!
  • AFG: Bei Vorehen: Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners
  • Nachweis über eine in Deutschland für 90 Tage gültige Reisekrankenversicherung sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht. Vorzulegen erst bei Abholung des Visums!
  • Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) zahlbar in der Landeswährung

Halten Sie zusätzlich sämtliche Originaldokumente bereit!

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Unvollständige oder falsch sortierte Anträge werden nicht angenommen.
  • Alle Kopien sind im DIN A4-Format einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn das Original ein anderes Format besitzt.
  • Die deutsche Botschaft in Teheran legalisiert keine afghanischen Urkunden. Bei Antragstellung informieren wir Sie über die erforderliche Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft in Kabul.
  • bei geplanter Eheschließung in Deutschland sind zusätzlich die im Merkblatt „Eheschließung“ erwähnten Dokumente vorzulegen.
  • Die Vorlage gefälschter Dokumente kann die Ablehnung Ihres Visumantrages zur Folge haben und wird rechtlich geahndet. Auch wenn Dritte Sie bei der Vorbereitung Ihres Visumsantrags unterstützen, sind Sie als Antragsteller für die Richtigkeit der Angaben sowie Echtheit und Inhalt der beigefügten Dokumente verantwortlich.
  • Die gegebenenfalls notwendige Versendung des Visumsantrags an die Ausländerbehörde erfolgt nicht unmittelbar nach Antragstellung. Die gesamte Bearbeitung inklusive Beteiligung der Ausländerbehörde dauert ab Antragstellung in der Regel vier bis sechs Monate. Sie kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Sobald Ihr Visumantrag entschieden ist, erhalten Sie eine telefonische Nachricht. Sachstandsanfragen werden erst nach Ablauf von drei Monaten seit Antragstellung beantwortet.

Nur IRN

  • Bitte bringen Sie zum Termin zwei vollständige Sätze der unten aufgeführten Unterlagen

1. in deutscher oder englischer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers mit Legalisation (siehe Rechts- und Konsularangelegenheiten > Legalisationen und Beglaubigungen > Merkblatt zu Legalisationen) UND
2. in einfacher Kopie der Übersetzung (inklusive Rückseiten und Legalisationsstempel)
mit und sortieren Sie diese getrennt wie folgt:

  • Antragsformular für Daueraufenthalt/Langzeitvisa (auf unserer Internetseite abrufbar) leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Passbild in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, biometriefähig
  • gültiger Reisepass ohne Übersetzung mit Unterschrift sowie zwei Kopien der Seiten 2 und 3
  • Personalausweis oder Aufenthaltsstatus Ihres Ehepartners/Elternteils in Deutschland (Original nicht erforderlich)
  • Meldebescheinigung Ihres Ehepartners/ Elternteils in Deutschland (Nicht älter als drei Monate, Original nicht erforderlich)
  • Heiratsurkunde Übersetzung mit Legalisation (Legalisation nicht älter als ein Jahr!) Vollmacht zur Eheschließung, sofern einer der Ehepartner nicht persönlich bei der Eheschließung anwesend war
  • Shenasnameh beider Ehepartner. Bei nicht-iranischen Heiratsurkunden: Übersetzung mit Legalisation
  • Bei Vorehen: Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners. Übersetzung mit Legalisation (die Legalisation der Übersetzung ist nicht erforderlich, wenn die Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde der Vorehe in der neuen Heiratsurkunde aufgeführt ist)
  • Nachweis über eine in Deutschland für 90 Tage gültige Reisekrankenversicherung sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht. Vorzulegen erst bei Abholung des Visums!

Mitreisende Kinder:

  • Shenasname(s) Ihres Kindes oder Ihrer Kinder Übersetzung mit Legalisation
  • falls Sie geschieden sind und ein Kind aus einer vorangegangenen Ehe mitnehmen wollen: Gerichtsurteil oder notarielle Erklärung des hier verbleibenden Elternteils Übersetzung mit Legalisation. Aus dem Dokument muss die endgültige Sorgerechtsregelung inklusive Einverständnis des hier verbleibenden Elternteils bezüglich der Ausreise und des dauerhaften Aufenthalts Ihres Kindes/Ihrer Kinder in Deutschland hervorgehen.
  • Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) zahlbar in der Landeswährung

Halten Sie zusätzlich sämtliche Originaldokumente bereit!

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Unvollständige oder falsch sortierte Anträge werden nicht angenommen.
  • Alle Kopien sind im DIN A4-Format einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn das Original ein anderes Format besitzt.
  • Die Vorlage gefälschter Dokumente kann die Ablehnung Ihres Visumantrages zur Folge haben und wird rechtlich geahndet. Auch wenn Dritte Sie bei der Vorbereitung Ihres Visumsantrags unterstützen, sind Sie als Antragsteller für die Richtigkeit der Angaben sowie Echtheit und Inhalt der beigefügten Dokumente verantwortlich.
  • Die gegebenenfalls notwendige Versendung des Visumsantrags an die Ausländerbehörde erfolgt nicht unmittelbar nach Antragstellung. Die gesamte Bearbeitung inklusive Beteiligung der Ausländerbehörde dauert ab Antragstellung in der Regel vier bis sechs Monate. Sie kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Sobald Ihr Visumantrag entschieden ist, erhalten Sie eine telefonische Nachricht. Sachstandsanfragen werden erst nach Ablauf von drei Monaten seit Antragstellung beantwortet.

Download der Seite als PDF


Erstellung : Thomas Krahe - 06.09.2016         Letzte Änderung : 25.06.2017         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-iran-und-indien.1498501432.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 26.06.2017 18:23
  • von Thomas Krahe