caritas-hb-5:juliabastelt2

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caritas-hb-5:juliabastelt2 [26.07.2017 15:53] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahecaritas-hb-5:juliabastelt2 [26.07.2017 17:11] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe
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   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng}} Englisch   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng}} Englisch
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara}} Arabisch   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara.pdf|fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara}} Arabisch
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_sud-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf|fn_sud-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg}}
   * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Januar 2016   * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-merkblatt_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Januar 2016
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Mai 2016   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de.pdf|fn_tuer-hinweis_legatisation_syrische_dokumente_de}} Stand Mai 2016
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tuer.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tue}}   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tuer.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_de_tue}}
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara}}   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara.pdf|fn_tuer-antrag_nationales_visum_am_pc_ausfuellen_de_ara}}
-  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_de}} Deutsch Stand März 2017 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt-familiennachzug SYR_de}} SYR in Deutsch Stand März 2017 
-  * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_ara.pdf|fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_ara}} Arabisch Stand März 2017 +  * {{:caritas-hb-5:fn_tuer-merkblatt-syrischer_familiennachzug_ara.pdf|fn_tuer-merkblatt-familiennachzug SYR_ara}} SYR in Arabisch Stand März 2017 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-ehegattennachzug_de.pdf|fn_tuer-ehegattennachzug_de}} Stand Juni 2017 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-ehegattennachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt ehegattennachzug_de}} alle ausser SYR Stand Juni 2017 
-  * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_tuer-kindernachzug_de.pdf|fn_tuer-kindernachzug_de.pdf}} Stand April 2016+  * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_tuer-kindernachzug_de.pdf|fn_tuer-merkblatt kindernachzug_de.pdf}} alle ausser SYR Stand April 2016 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis-paesse-syr.pdf|fn_tuer-hinweis-paesse-syr}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen.pdf|fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen}} Stand 03/2017 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen_ara.pdf|fn_tuer-merkblatt-fn-zum-unbegleiteten-minderjaehrigen_ara}} Stand 03/2017
  
  
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 __für alle Nationen ausser SYR__ __für alle Nationen ausser SYR__
  
-Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte innerhalb der Türkei einen Termin über das Call Center von iDATA unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). Sie erreichen iDATA aus dem Ausland unter 0090 212 970 8493. \\+Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte innerhalb der Türkei einen Termin über das Call Center von iDATA unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). Sie erreichen iDATA aus dem Ausland unter 0090 212 970 8493. \\  Das Call Center ist montags bis freitags von 08:00-12:30 und 13:30 bis 18:00 Uhr erreichbar.
  
 Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren. \\ Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren. \\
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 •Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€) \\ •Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€) \\
  
-Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; Vor-Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsdatum sollten bitte richtig angegeben werden. Andernfalls kann es sein, dass die Überweisung bei iDATA nicht eingeht.+Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; Vor-Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsdatum sollten bitte richtig angegeben werden. Andernfalls kann es sein, dass die Überweisung bei iDATA nicht eingeht. \\ 
 + 
 +Sollten Sie den Service von iDATA mit der telefonischen Terminvergabe nicht nutzen wollen, so können Sie auch kostenlos am Eingang der Visastelle in Ankara dienstags von 08:00 bis 09:00 Uhr  einen  Termin  erhalten.  In  Istanbul  erhalten  Antragsteller  mittwochs  zwischen 13:00 und 14:00 Uhr direkt in der Visastelle, Inönü Caddesi Nr. 10. Termine. In Izmir mittwochs zwischen 15:00 und 16:00 Uhr direkt in der Visastelle, Havuzbaşı Sok. Nr. 1. Hierfür muss jeder Antragsteller selbst mit seinem Pass (nicht Personalausweis) erscheinen. Diese Termine liegen zeitlich nicht vor den Terminen, die iDATA vergibt
  
 __Terminvereinbarung SYR__ __Terminvereinbarung SYR__
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- === Ehegattennachzug === +=== Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === 
-   * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare \\ + 
-   * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz \\ +**__alle Nationalitäten ausser SYR__** 
-   * Gültiger Reisepass \\ + 
-   * 2 Passfotos \\ +__Ehegattennachzug__ 
-   * Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner \\ + 
-Bei Eheschließung mit 17 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Eltern mit deutscher Übersetzung \\ +   * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare  
-Bei Eheschließung mit 16 Jahren: Gerichtsurteil über die Erlaubnis der Eheschließung mit deutscher Übersetzung \\ +   * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz 
-  * Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. \\ +   * Gültiger Reisepass  
-  * Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk und deren Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich mit deutscher Übersetzung / Sterbeurkunden (sofern zutreffend) \\+   * 2 Passfotos  
 +   * Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner  
 +         * Bei Eheschließung mit 17 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Eltern mit deutscher Übersetzung  
 +         * Bei Eheschließung mit 16 Jahren: Gerichtsurteil über die Erlaubnis der Eheschließung mit deutscher Übersetzung  
 +   * Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. 
 +  * Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk und deren Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich mit deutscher Übersetzung / Sterbeurkunden (sofern zutreffend)
   * Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland   * Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland
-  * Bei deutschem Ehepartner: \\ +  * Bei deutschem Ehepartner:  
-Kopie von Reisepass oder Personalausweis +        Kopie von Reisepass oder Personalausweis 
-Falls der Ehepartner vorher nie türkischer Staatsangehöriger war: Deutsche Geburtsurkunde Bei ausländischem Ehepartner in Deutschland: +        Falls der Ehepartner vorher nie türkischer Staatsangehöriger war: Deutsche Geburtsurkunde  
-Kopie des Passes \\ +  * Bei ausländischem Ehepartner in Deutschland: 
-Kopie des Aufenthaltstitels \\ +        Kopie des Passes  
-  * Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, mindestens Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (www.europaeischer-referenzrahmen.de). Das Sprachniveau A1 umfasst alle vier Sprachfertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben). Es ist Ihnen überlassen, wie und wo Sie die Sprachkenntnisse erwerben. Das A1-Sprachzertifikat muss aber von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies sind in der Türkei derzeit nur das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Vorlage eines Sprachzertifikats der oben genannten Anbieter führt nicht automatisch zu einer Bejahung des Sprachnachweises im Visumverfahren. \\ +        Kopie des Aufenthaltstitels 
-  * In folgenden Ausnahmefällen benötigen Sie kein A1-Sprachzertifikat: +
-- Wenn Ihre Deutschkenntnisse offenkundig sind, d.h. bei Antragstellung in der Visastelle auf Anhieb ersichtlich sind. +
-- Wenn Sie neben dem Zuzug zu Ihrem Ehegatten auch als personensorgeberechtigter Elternteil zu Ihrem minderjährigen deutschen Kind nachziehen, gelten für Sie die Regelungen des Nachzugs zum Kind und Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden. \\ +
-- Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt eine „Blaue Karte EU“ \\ +
-- Ihr Ehepartner in Deutschland besitzt einen Aufenthaltstitel nach § 19 (Hochqualifizierte), § 20 (Forscher), § 21 (Selbstständige), § 25 Abs. 1 (Asylberechtigte), § 25 Abs. 2 (anerkannte Flüchtlinge) oder § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (Asylbe-rechtigte oder anerkannte Flüchtlinge mit langem Aufenthalt in Deutschland) und Ihre Ehe bestand bereits, als Ihr Ehegatte seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat. \\ +
-- Wenn Sie wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Deutschkenntnisse zu erwerben. Über die Behinderung ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Analphabetismus und höheres Lebens-alter sind keine Behinderung. +
-- Wenn Ihr Ehepartner in Deutschland die Staatsangehörigkeit von Andorra, Austra-lien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Repub-lik Korea, Neuseeland, San Marino, den Vereinigten Staaten besitzt. +
-- Härtefallregelung: Wenn Ihr Ehepartner Deutscher, deutscher Doppelstaater oder ein assoziationsberechtigter (d.h. er ist in Deutschland ordnungsgemäß beschäftigt oder selbstständig tätig) türkischer Staatsangehöriger ist und es Ihnen trotz ernst-hafter Bemühungen von einem Jahr Dauer nicht gelungen ist, das erforderliche Sprachzertifikat zu erreichen. Entscheidend ist, dass ernsthafte Lernanstrengungen nachvollziehbar dargelegt werden (z.B. datiedatierte Mitschriften der Kursteilnahmen, Prüfungsversuche). +
-\\+
  
-Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die oben aufgeführten Unterlagen benötigt. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen sowie deren deutsche Übersetzung anfordern. +Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die oben aufgeführten Unterlagen benötigt. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen sowie deren deutsche Übersetzung anfordern. \\ 
-Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Visastelle vor Ablauf von drei Monaten nach voll-ständigem Vorliegen der Antragsunterlagen keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens machen kann. +Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Visastelle vor Ablauf von drei Monaten nach vollständigem Vorliegen der Antragsunterlagen keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens machen kann. \\ 
-Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch.+Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch. \\
 Für die Wahrung von Lebenspartnerschaften gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Für die Wahrung von Lebenspartnerschaften gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend.
  
 +__Kindernachzug__
 +
 +  * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare 
 +  * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz 
 +  * Gültiger Reisepass 
 +  * 2 Passfotos 
 +  * Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“) 
 +  * Auszug  aus  dem  Personenstandsregister  („Tam  Tekmil  Vukuatlı  Nüfus  Kayıt  Örneği“) beider Elternteile (auch wenn die deutschen Eltern vorher die türkische Staatsangehörigkeit hatten). __Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.__ 
 +  * __Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden__: Scheidungsurteil oder anderweitige gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht 
 +  * __Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt__: Notariell beurkundete Einverständniserklärung  dieses  Elternteils  zum  dauerhaften  Aufenthalt  des  Kindes  in Deutschland oder entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle jeweils mit deutscher Übersetzung 
 +  * Aktuelle Meldebescheinigung („İkametgah İlmuhaberi“) des in der Türkei lebenden Elternteils 
 +  * Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils 
 +  * Vollmacht des Sorgeberechtigten, falls dieser bei der Antragstellung nicht persönlich erscheint, mit deutscher Übersetzung 
 +  * __Kinder zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, die ihren Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit ihren Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegen möchten__: Hier kann die Visastelle unter Umständen einen Nachweis verlangen, dass die deutsche Sprache beherrscht wird (mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens - www.europaeischer-referenzrahmen.de). 
 +
 +Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Visastelle vor Ablauf von drei Monaten nach vollständigem  Vorliegen  der  Antragsunterlagen  keine  Auskünfte  zum  Stand  des  Verfahrens machen kann. \\
 +Umfassende  Informationen  zum  Leben  in  Deutschland  finden  Sie  unter  www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch. 
 +
 +
 +**__Unterlagen nur für SYR__**
 +
 +__Nachzug von Ehegatten und ledigen minderjährigen Kinder__
  
-=== Kindernachzug (bei Minderjährigen) ===+Folgende Unterlagen sind im Original und 2 Kopien vorzulegen:
  
-  * 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare +  * 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare. Bitte füllen Sie das Antragsformular auf https://fap.diplo.de aus und legen Sie einen Ausdruck bei der Vorsprache am Schalter vor. Alternativ können Sie das verkürzte Antragsformular IB 92 nutzen.  
-  * 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs2 Nr8 Aufenthaltsgesetz +  * Gültiger Reisepass (unterschrieben oder mit FingerabdruckBitte beachten Sie, dass Pässe, die nach dem 01.01.2015 in den Gouvernements ar-Raqqaal-HasakaDeir ez-Zor und Idlib ausgestellt oder verlängert wurdennicht mehr akzeptiert werden können. In diesem Fall müssen Sie einen neuenvon einer syrischen Passbehörde an einem anderen Ort ausgestellten Pass beschaffen und vorlegen{{:caritas-hb-5:docs:fn_tuer-hinweis-paesse-syr.pdf|fn_tuer-hinweis-paesse-syr}} 
-  * Gültiger Reisepass (siehe Infoblatt Nr. 20) +  * 3 biometrische Passfotos 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke) 
-  * 2 Passfotos (siehe Infoblatt Nr. 20) +  * Visumgebühr (60 Euro, für Kinder bis 18 Jahren 30 Euro), bar und passend in Euro 
-  * Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“) +  * Unterlagen des syrischen Familienangehörigen in Deutschland 
-  * Auszug aus dem Personenstandsregister („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) beider Elternteile (auch wenn die deutschen Eltern vorher die türkische Staatsangehörigkeit hatten)Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. VorehenScheidungenKinderElternstaatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten. +           Kopie des Passes 
-  * Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurdenScheidungsurteil oder anderweiti-ge gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht +           Kopie des Aufenthaltstitels (kreditkartengroße Plastikkarte) 
-  * Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: Notariell beurkundete Einverständniserklärung dieses Elternteils zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland oder entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stel-le jeweils mit deutscher Übersetzung +           * Kopie des Anerkennungsbescheids als Flüchtling (BAMF-Bescheid
-  * Aktuelle Meldebescheinigung („İkametgah İlmuhaberi“des in der Türkei lebenden Elternteils \\ +           * Emailadresse(nund Telefonnummer(n) des Familienangehörigen in Deutschland 
-  * Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils \\ +  *  Nachweis der fristwahrenden Antragstellung innerhalb von drei Monaten (Ausdruck von https://fap.diplo.de) 
-  Vollmacht des Sorgeberechtigten, falls dieser bei der Antragstellung nicht persönlich er-scheint, mit deutscher Übersetzung \\ +  *  Auszug aus dem Familienregister (vorlegalisiert/gesiegelt vom syrischen Außenministerium). Nicht vorlegalisierte Familienregisterauszüge können nicht akzeptiert werden. Familienregisterauszüge, die auf Grundlage des Familienbuchs bzw. der Familienkarte ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie elektronisch ausgestellte Dokumente vor. 
-  Kinder zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, die ihren Lebensmittelpunkt nicht gemein-sam mit ihren Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutsch-land verlegen möchten: Hier kann die Visastelle unter Umständen einen Nachweis ver-langen, dass die deutsche Sprache beherrscht wird (mindestens Niveau C1 des Gemein-samen Europäischen Referenzrahmens - www.europaeischer-referenzrahmen.de). \\ +  * Nach Möglichkeit weitere Personenstandsnachweise, z.B. Heiratsurkunde, Ehevertrag, Spe-zialvollmacht bei Stellvertreterehen, Zustimmung der Eltern bei Eheschließung unter 18 Jahren). ´\\ **Bitte beachten Sie**: Dokumente aus den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie Dokumente vor, die vom Zentralregister in Damaskus ausgestellt wurden. 
-=== Elternnachzug (unter Umständen + minderjährige Geschwister=== +  * Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabancı Tanıtma Belgesi“), erhältlich bei der türkischen Behörde „Yabancılar Şubesi
-  * 2 ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (kann unter www.familyreunion-syria.diplo.de erstellt werden)  +
-  * Gültiger Reisepass mit 2 Kopien +
-  * 2 biometrische Passfotos +
-  * Heiratsurkunde der Eltern Original/beglaubigte Kopie + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher+ 2 Kopien +
-  * OriginalGeburtsurkunde der minderjährigen Geschwister + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher+ 2 Kopien  +
-  Auszug aus dem syrischen Personenstandsregister + 2 Kopien + deutsche Übersetzung + 2 Kopien  +
-  * Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabanci Tanitma Belgesi“,  erhältlich bei der türkischen Behörde „Yabancilar Subesi)  +
-  * 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten  +
-  * Kopie Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen +
-  * Gültiger Nachweis über Polioimpfung (höchstens 12 Monate alt) +
-  * Visumsgebühr für Erwachsene in Höhe von 60€ pro Person (bar und in Euro) +
-  * Visumsgebühr für Kinder bis 18 Jahre 30€ (bar und in Euro)+
  
  
  • caritas-hb-5/juliabastelt2.txt
  • Zuletzt geändert: 13.04.2018 11:50
  • von Thomas Krahe